Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5142
OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04 (https://dejure.org/2004,5142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2004 - 11 UF 73/04 (https://dejure.org/2004,5142)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 11 UF 73/04 (https://dejure.org/2004,5142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Sorgerechtsübertragung wegen Erfolglosigkeit der gemeinsamen Wahrnehmung der Elternverantwortung; Anforderungen an das Bemühen um Herbeiführung einer gemeinsamen Elternentscheidung

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1687 Abs. 1
    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 15.03.1999 - 26 UF 1502/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04
    Dazu gehört auch, sich zu überwinden und trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Teil zu suchen und zu führen (ebenso u.a. OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 813, 814; OLG München, NJW 2000, 368, 369).
  • OLG Schleswig, 09.09.1999 - 13 UF 271/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04
    Dazu gehört auch, sich zu überwinden und trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Teil zu suchen und zu führen (ebenso u.a. OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 813, 814; OLG München, NJW 2000, 368, 369).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen

    Soll die gemeinsame Sorge aufgehoben und das alleinige (Teil)Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, bedarf es eines konkreten Sachvortrags dazu, dass und bei welchem Anlass und auf welche Weise der das alleinige Sorge- oder Teilsorgerecht erstrebende Elternteil sich bemüht hat, mit dem anderen Elternteil in Sorgebelangen ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen, hierbei jedoch an dessen Verweigerungshaltung gescheitert ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.03.2015 - Az. 26 UF 21/15 Rn. 15 = FamRZ 2015, 2180; 2181 [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2004 - Az. 11 UF 73/04 Rn. 3 = FamRZ 2005, 537, 538).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 10 UF 147/04

    Elterliche Sorge, gemeinsame elterliche Sorge, sexuelle Neigungen eines

    Die Anstrengungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung muss in der Vergangenheit erfolglos geblieben sein und auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben (OLG Hamm, FamRZ 2005, 537).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2015 - 18 UF 253/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts

    Denn zur Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung gehört es, auch bei Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Elternteil zu suchen und zu führen (vgl. OLG Hamm vom 28.05.2004 - 11 UF 73/04, FamRZ 2005, 537, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2015 - 18 UF 304/14

    Elterliche Sorge: Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Denn zur Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung gehört es, auch bei Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Elternteil zu suchen und zu führen (vgl. OLG Hamm vom 28.05.2004 - 11 UF 73/04, FamRZ 2005, 537, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07

    Familienrecht - Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern

    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. u.a. BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f.; OLG Köln FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Köln, 26.03.2015 - 26 UF 21/15

    Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter allein

    Soll die gemeinsame Sorge aufgehoben werden und das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen werden, bedarf es in jedem Fall eines konkreten Sachvortrags dazu, dass und bei welchem Anlass und auf welche Weise der das alleinige Sorgerecht erstrebende, betreuende Elternteil sich bemüht hat, mit dem anderen Elternteil ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen, hierbei jedoch an dessen Verweigerungshaltung gescheitert ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2004 - 11 UF 73/04, FamRZ 2005, 537-538, zitiert nach juris Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 6 UF 22/16

    Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Berücksichtigung des Kindeswillens

    Dem Vortrag müssen sich vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass eine tragfähige Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht und Bemühungen der Eltern um eine gelingende Kommunikation gescheitert sind (vgl. OLG München NJW 2000, 368; OLG Hamm FamRZ 2005, 537).
  • KG, 15.05.2013 - 18 UF 215/11

    Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern

    Dem Vortrag müssen sich vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass eine tragfähige Basis für eine gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht und Bemühungen der Eltern um eine gelingende Kommunikation gescheitert sind (vgl. Amtsgericht [AG] München in einem Beschluss vom 7. Juli 2011, Az. 551 F 1533/11 [nicht veröffentlicht], Oberlandesgericht [OLG] München, NJW 2000, 368, 369 und OLG Hamm, FamRZ 2005, 537).
  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Es bedarf deshalb konkreten Vortrags dazu, dass und bei welchem Anlass und auf welche Weise der das alleinige Sorgerecht erstrebende, betreuende Elternteil sich bemüht hat, in das Kindeswohl berührenden Fragen mit dem anderen Elternteil ein vernünftiges, sachbezogenes Gespräch zu führen, hierbei aber an dessen Verweigerungshaltung gescheitert ist; der nur allgemein gehaltene Hinweis des betreuenden Elternteils, aus persönlichen Gründen würden Gespräche mit dem anderen Elternteil abgelehnt, genügt nicht (OLG Hamm FamRZ 2005, 537).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 4 UF 130/10

    Gemeinsame elterliche Sorge zerstrittener Eltern

    Die Zerstrittenheit der Eltern kann nämlich nur dann zum Anlass der Aufhebung der gemeinsamen Sorge gemacht werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Kindeseltern eine dem Kindeswohl dienende gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge nicht gewährleisten können (vgl. unter anderem BGH NJW 2005, 2080 f.; OLG Hamm FamRZ 2005, 537 f., OLG Köln OLGR 2008, 703 bis 706; FamRZ 2005, 2087; 2000, 499 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2009 - 2 UF 60/09

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

  • OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11

    Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands bei einem Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht